Die BKK vor Ort ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie untersteht der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes in Bonn.
Die Verantwortung für den Erfolg wird durch den Verwaltungsrat und die hauptamtlichen Vorstände getragen. Der ehrenamtliche Verwaltungsrat repräsentiert die Mitglieder der BKK vor Ort. Alle sechs Jahre bestimmen diese in einer Sozialwahl ihre Vertreter für den Verwaltungsrat.
Hier finden Sie das Leitbild der BKK vor Ort.
Die Vorstände der BKK vor Ort führen die Kasse nach den modernsten Managementprinzipien. Sie sind für das operative Geschäft verantwortlich. Vorstandsvorsitzender ist Reinhard Brücker. Seine Kollegen, Roland Wien und Rolf Boddenberg, sind Vorstandsmitglieder.
Reinhard Brücker, 56 Jahre (Vorstandsvorsitzender)
Roland Wien, 54 Jahre (Vorstand)
Rolf Boddenberg, 48 Jahre (Vorstand)
Durch die Vorstände wird die BKK vor Ort verwaltet sowie gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Die Vorstände werden vom Verwaltungsrat für sechs Jahre gewählt.
Wesentliche Aufgaben:
Der Verwaltungsrat ist das höchste Beschlussorgan der BKK vor Ort. Er setzt sich aus 15 Arbeitgebervertretern und 15 Versichertenvertretern bei gleicher Stimmgewichtung zusammen.
Vorsitzender des Verwaltungsrates ist
Klaus-Peter Hennig , 63 Jahre (Arbeitgebervertreter)
Alternierender Vorsitzender ist
Ludger Hamers, 43 Jahre (Versichertenvertreter)
Wechsel im Vorsitz ist jeweils am 1. Januar eines Jahres.
Zu den Aufgaben des Verwaltungsrates gehören alle Entscheidungen, die für die BKK vor Ort von grundsätzlicher Bedeutung sind. Der Verwaltungsrat wählt den hauptamtlichen Vorstand, stellt den Haushaltsplan fest und entscheidet über den Zusatzbeitrag. Er prüft die Jahresrechnung und beschäftigt sich mit Widersprüchen. Einzelne Aufgaben kann der Verwaltungsrat an Ausschüsse übertragen.
Bei der BKK vor Ort gibt es verschiedene Ausschüsse:
Haushalts- und Finanzausschuss
Dieser Ausschuss prüft die Jahresrechnung und bereitet die Feststellung des Haushaltsplanes vor.
Haupt- und Koordinierungsausschuss
Dem Haupt- und Satzungsausschuss werden Satzungsangelegenheiten und Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung übertragen.
Widerspruchsstelle
Die Widerspruchsstelle besteht bei der BKK vor Ort aus drei Ausschüssen.
Jeder Ausschuss ist mit je zwei Arbeitgebervertretern und zwei Versichertenvertretern besetzt. Die Widerspruchsausschüsse prüfen den vorausgegangenen Verwaltungsakt und erteilen den Widerspruchsbescheid.
Ein Liste der aktuellen Verwaltungsräte steht Ihnen hier als download bereit.