Unser praktischer Online-Rechner ermittelt die Sozialversicherungsbeiträge in der so genannten Gleitzone.
Zur Erklärung
In der Gleitzone haben Arbeitnehmer nur einen geringen Arbeitnehmer-Beitragsanteil zu zahlen. Der Beitrag für Arbeitgeber steht unverändert fest. Daher wird bei der Berechnung der Beiträge von einem "fiktiven Arbeitsentgelt" ausgegangen.
Die Gleitzonenregelung wird angewendet, wenn der Arbeitnehmer in der Beschäftigung versicherungspflichtig ist und ein Arbeitsentgelt von regelmäßig 400,01 Euro bis 800 Euro erhält. Beschäftigungen im Rahmen der Berufsausbildung sind davon ausgenommen. Wenn mehrere Beschäftigungen ausgeübt werden, gelten die Regelungen der Gleitzone nur dann, wenn das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone liegt. Berücksichtigt werden allerdings nur Arbeitsentgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen.
Unser Service für Sie
Um die Beiträge innerhalb der Gleitzone berechnen zu können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, diese über den Gleitzonenrechner zu ermitteln. Bei Fragen stehen wir Ihnen unter unserer kostenlosen Servicenummer 0800 222 12 11 oder unter service@bkkvorort.de gern zur Verfügung.
Ermitteln Sie Ihre Sozialversicherungsbeiträge mit unserem praktischen Online-Rechner!