Ihr BKK vor Ort Versicherungsschutz im Ausland – die europäische Krankenversicherungskarte EHIC
In allen EU-Ländern, in denen es wie in Deutschland bereits eine Krankenversicherungskarte gibt, wurde im Jahr 2004 die Europäische Krankenversicherungskarte eingeführt, die „European Health Insurance Card (EHIC)“. Seit 2006 erhalten Sie diese Karte auf der Rückseite Ihrer Versicherungskarte.
Wie setzen Sie Ihre Karte im Ausland ein?
Im Ausland wird die Karte einfach beim Arzt oder im Krankenhaus vorgelegt. Sie gilt für alle notwendigen medizinischen Leistungen beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus, aber auch für notwendige Behandlungen bereits vorhandener oder chronischer Krankheiten während des Urlaubs. Erfahrungsgemäß wird die Karte nicht immer im Ausland anerkannt und Sie werden gebeten, in Vorleistung zu treten.
Bekomme ich meine Kosten von der BKK vor Ort erstattet?
Bei der Berechnung der möglichen Auslandserstattung werden Ihnen gesetzliche Zuzahlungen wie Praxisgebühr und Arzneimittelzuzahlung analog der Regelungen in Deutschland abgezogen. Zwischen gezahlten Behandlungskosten und der Erstattung bei der BKK vor Ort können zum Teil erhebliche Differenzen entstehen, da die Ärzte im Ausland privat abrechnen und die BKK vor Ort nur nach deutschen Kassensätzen erstatten kann.
Ist eine Zusatzversicherung sinnvoll?
Für den Urlaub empfehlen wir Ihnen, eine zusätzliche private Krankenversicherung abzuschließen, denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Ausland nicht alle Leistungen. Ebenso umfasst der Versicherungsschutz nicht die Kosten eines krankheitsbedingten Rücktransportes. In den meisten Fällen reicht eine „Ganzjahresversicherung“ aus, die viele kleinere Reisen abdeckt. Diese erhalten Sie z.B. ab einem Jahresbeitrag von 5,16 €. Für eine Reisedauer von mehr als sechs Wochen ins Ausland gibt es spezielle Tarife für Einzelreisen.