Gut präpariert: Arzneimittelverträge der BKK vor Ort
Sicher haben Sie es schon der Presse entnommen: Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung steigen jedes Jahr um mehr als fünf Prozent. Die gesetzlichen Krankenkassen haben 2009 knapp 30 Milliarden Euro allein für Arzneimittel ausgegeben. Das sind durchschnittlich über 400 Euro pro Person und mehr als für die gesamte ambulante ärztliche Behandlung jährlich ausgegeben wird! Noch keine Regierung ist bislang daran vorbeigekommen, den Kostenanstieg der Arzneimittelausgaben zu dämpfen oder es zu versuchen. Aktuell werden neue Sparpläne im Bundesgesundheitsminsterium beraten. Trotz steigender Kosten erhalten Sie bei der BKK vor Ort Medikamente in hochwertiger Qualität - dies ist unser gesetzlicher Auftrag und unsere Zusage an Sie. Zur notwendigen Kostendämpfung hat die BKK vor Ort seit Jahren sogenannte Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern geschlossen und diese zum 01.03.2010 an die aktuellen Marktbedingungen angepasst.
Rabattverträge – Einsparungen, die den Versicherten zugute kommen
Seit 2003 können Krankenkassen mit einzelnen Arzneimittelherstellern Rabattverträge schließen. In diesen Verträgen vereinbart eine Krankenkasse mit einem pharmazeutischen Unternehmen für dessen Medikamente einen Preisnachlass. Es ist sehr widersprüchlich: bei drastisch steigendem allgemeinen Preisniveau für Medikamente überbieten sich die verschiedenen Hersteller bei den Preisnachlässen gegenseitig. Es ist dann Aufgabe der Krankenversicherung, mit geeigneten Anbietern die passenden Verträge zu schließen. Diese helfen, den Preisanstieg für Arzneimittel zu begrenzen und entlasten damit die Beitragszahler.
Welche Auswirkungen haben Rabattverträge für Versicherte?
Ihre Apotheke muss bevorzugt rabattierte Arzneimittel abgeben. Wichtig: Sie bekommen in jedem Fall den vom Arzt verschriebenen Wirkstoff, es wird lediglich der Hersteller ausgetauscht. Soweit Ihr Arzt ein bestimmtes Medikament (eines bestimmten Herstellers) aus medizinischen Gründen ohne die sonst vorgesehene Auswahl des Medikamentes durch den Apotheker verordnen möchte, wird er dies auf dem Rezept vermerken. Die Apotheke hat in der Regel immer die Auswahl zwischen bis zu vier rabattierten Präparaten. Sollte Ihre Apotheke ausnahmsweise kein rabattiertes Präparat vorrätig haben, wird Ihre Apotheke das benötigte Mittel schnell besorgen oder Ihnen ein anderes Präparat geben. Somit ist gewährleistet, dass Sie jederzeit mit dem richtigen Arzneimittel versorgt werden.
Was ändert sich?
Die BKK vor Ort hat zum 01.03.2010 neue Rabattverträge für einzelne Wirkstoffe abgeschlossen. Für Sie bedeutet dies, dass Sie in der Apotheke künftig möglicherweise ein anderes – wirkstoffgleiches – Arzneimittel erhalten werden. Sie erhalten auch weiterhin das verschriebene Arzneimittel, falls Ihr Arzt den Austausch ausgeschlossen hat.
Gut zu wissen - höchste Qualität auch weiterhin gewährleistet
Alle Arzneimittelhersteller müssen die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Medikamente beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nachweisen, um eine Zulassung in Deutschland zu erhalten. Somit ist garantiert, dass alle Arzneimittel einen hohen Qualitätsstandard aufweisen.
Ihre Vorteile als Kunde der BKK vor Ort
Von den Vergünstigungen sollen Sie direkt profitieren: Alle Arzneimittel, für die die BKK vor Ort zum 01.03.2010 neue Rabattverträge vereinbart hat, sind für Sie zuzahlungsfrei.
Ein Verzeichnis finden Sie hier zum Download.
Bisherige Rabattverträge
Die BKK vor Ort hat weiterhin Rabattverträge für weite Teile des Sortiments mit den Herstellern
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns unter unserer kostenlosen Arzneimittel-Rufnummer an: 0800 58 88 970