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Pflegeversicherung – rundum versorgt

Oft sind Alter, eine Erkrankung oder Behinderung dafür verantwortlich, dass die „normalen“ Dinge des Lebens zu unüberwindbaren Hindernissen werden. Die Pflegeversicherung unterstützt dabei nicht nur Menschen, die Probleme haben, ihren Alltag alleine zu bewältigen, sondern auch deren Angehörige. Mit dem Eintritt in die BKK vor Ort werden Sie automatisch Mitglied in der Pflegeversicherung.

Hat das Mitglied bereits mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt oder ist es über die Familie mitversichert, besteht Anspruch auf entsprechende Leistung. Pflegebedürftig ist, wer über mindestens sechs Monate Hilfe für die täglichen Dinge des Lebens in Anspruch nehmen muss:

  • Körperpflege (z.B. Waschen, Duschen, Baden, Zähneputzen, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung)
  • Ernährung (Zubereiten und Aufnahme der Nahrung)
  • Mobilität (z.B. Aufstehen, Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Einkaufen, Reinigen der Wohnung, Wäsche waschen)
    Der Umfang und die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung richten sich nach der individuellen Pflegestufe. 

 

 

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