Die BKK vor Ort unterstützt Sie bei Behandlungs- und Pflegefehlern
Trotz aller Sorgfalt kommt es immer wieder vor, dass bei Behandlungen durch Ärzte oder durch medizinisches Fachpersonal Fehler begangen werden. Aus solchen Behandlungsfehlern ergibt sich oftmals Anspruch auf Schadensersatz: entweder muss materieller Schaden ersetzt oder Schmerzensgeld gezahlt werden.
Die Ermittlung und Durchsetzung solcher Schadenersatzansprüche aus Behandlungsfehlern ist jedoch meist sehr schwierig, da der Anspruchsteller in den meisten Fällen beweispflichtig ist und seine Ansprüche fundiert darlegen muss. Von daher ist es fast immer zwingend notwendig, einen auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten, um mit ihm die Sach- und Rechtslage zu besprechen.
Das Sozialgesetz ermöglicht es den Krankenkassen, ihren Versicherten bei der Verfolgung von Sorgfaltspflicht- Verletzungen zu helfen. Mit anderen Worten: Sollten Sie Opfer medizinischer Behandlungs- oder Pflegefehler werden oder geworden sein, stehen wir Ihnen unter Einbeziehung unserer Rechtsabteilung mit Rat und Tat zur Seite.
Wie erlangen wir Kenntnis von entsprechenden Sachverhalten?
Entweder wenden Sie sich als Versicherte an uns oder wir werden hier im Haus auf mögliche Zusammenhänge aufmerksam gemacht.
Was geschieht dann?
Auch wir haben ein großes Interesse an der Aufklärung von Sachverhalten mit erwiesenen Behandlungs- oder Pflegefehlern, da wir die Kosten, die als Folge falscher oder unsachgemäßer Behandlung entstehen, grundsätzlich zu tragen haben.
So konnten wir bisher schon über 300.000 Euro an Erstattungen von den jeweiligen Schadensverursachern zurück verlangen. Ohne Ihre Mitteilung haben wir in den seltensten Fällen die Möglichkeit, von einem Behandlungsfehler Kenntnis zu erlangen und entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten. Sie als Versicherte helfen uns, die Qualität in der medizinischen Versorgung weiter zu steigern, indem Sie dazu beitragen, dass Behandlungsfehler solcher Art sich nicht wiederholen.
Also, haben Sie Mut und melden Sie sich, falls bei Ihnen oder Ihren mitversicherten Angehörigen der Verdacht auf eine falsche oder unsachgemäße medizinische oder pflegerische Behandlung besteht. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite!