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Anspruch auf Schadenersatz

Anspruch auf Schadenersatz


Die BKK vor Ort unterstützt Sie bei Behandlungs- und Pflegefehlern

Trotz aller Sorgfalt kommt es immer wieder vor, dass bei Behandlungen durch Ärzte oder durch medizinisches Fachpersonal Fehler begangen werden. Aus solchen Behandlungsfehlern ergibt sich oftmals Anspruch auf Schadensersatz: entweder muss materieller Schaden ersetzt oder Schmerzensgeld gezahlt werden.

Die Ermittlung und Durchsetzung solcher Schadenersatzansprüche aus Behandlungsfehlern ist jedoch meist sehr schwierig, da der Anspruchsteller in den meisten Fällen beweispflichtig ist und seine Ansprüche fundiert darlegen muss. Von daher ist es fast immer zwingend notwendig, einen auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten, um mit ihm die Sach- und Rechtslage zu besprechen.

Was hat die BKK vor Ort damit zu tun?

Das Sozialgesetz ermöglicht es den Krankenkassen, ihren Versicherten bei der Verfolgung von Sorgfaltspflicht- Verletzungen zu helfen. Mit anderen Worten: Sollten Sie Opfer medizinischer Behandlungs- oder Pflegefehler werden oder geworden sein, stehen wir Ihnen unter Einbeziehung unserer Rechtsabteilung mit Rat und Tat zur Seite.

Wie erlangen wir Kenntnis von entsprechenden Sachverhalten?

Entweder wenden Sie sich als Versicherte an uns oder wir werden hier im Haus auf mögliche Zusammenhänge aufmerksam gemacht.

Was geschieht dann?

  • Wir führen ein sehr ausführliches Gespräch mit Ihnen, um den Ablauf der Behandlung bis ins Detail aufzurollen.
  • Sollte sich der Verdacht auf das Vorliegen eines Behandlungs- oder Pflegefehlers in diesem Gespräch festigen, fordern wir von Ihnen eine schriftliche, detaillierte Stellungnahme über den Ablauf der Behandlung und die Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht an.
  • Wir recherchieren dann ausführlich, welche möglichen Unterlagen etwa von Ärzten und Krankenhäusern zur Aufklärung wichtig sind und fordern diese entsprechend an.
  • Sobald alle Unterlagen und Informationen komplett sind, wird von uns beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein Gutachten in Auftrag gegeben.
  • Liegt dieses Gutachten vor, werten wir es aus und stellen Ihnen eine Kopie zur Verfügung. Gemeinsam mit Ihnen und gegebenenfalls mit Ihrem Anwalt besprechen wir dann – falls es von Ihnen gewünscht wird – die weitere Vorgehensweise.
  • Sehr häufig stehen wir auch in Kontakt mit den Anwälten unserer Versicherten und helfen, soweit möglich, mit Unterlagen und Informationen aus.

Gemeinsam für mehr Qualität in der medizinischen Versorgung

Auch wir haben ein großes Interesse an der Aufklärung von Sachverhalten mit erwiesenen Behandlungs- oder Pflegefehlern, da wir die Kosten, die als Folge falscher oder unsachgemäßer Behandlung entstehen, grundsätzlich zu tragen haben.

So konnten wir bisher schon über 300.000 Euro an Erstattungen von den jeweiligen Schadensverursachern zurück verlangen. Ohne Ihre Mitteilung haben wir in den seltensten Fällen die Möglichkeit, von einem Behandlungsfehler Kenntnis zu erlangen und entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten. Sie als Versicherte helfen uns, die Qualität in der medizinischen Versorgung weiter zu steigern, indem Sie dazu beitragen, dass Behandlungsfehler solcher Art sich nicht wiederholen.

Also, haben Sie Mut und melden Sie sich, falls bei Ihnen oder Ihren mitversicherten Angehörigen der Verdacht auf eine falsche oder unsachgemäße medizinische oder pflegerische Behandlung besteht. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite!