Mit der Einführung des Gesundheitsfonds gilt seit 1. Juli 2009 der allgemeine Beitragssatz von 14,9 %.
| Allgemein | 14,90% * |
| für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung für mindestens 6 Wochen haben |
|
| Ermäßigt | 14,30% |
| für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld | |
| Pflegeversicherung | 1,95 % |
| (gesetzlich festgelegt) | |
| Pflegeversicherung für kinderlose Mitglieder | 2,20 % |
| (1,95 % + 0,25 %) |
Zur Berechnung der individuellen Beitragshöhe wird bis zur gesetzlichen Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung das Bruttogehalt zugrunde gelegt (Bruttoeinkommen bei freiwillig Versicherten).
Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt monatlich 3.675,00 EUR.
Für Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages – ausgenommen sind der Zusatzbeitrag und der Aufschlag von 0,25 % zur Pflegeversicherung für kinderlose Mitglieder.
Bei Selbstständigen beläuft sich die Mindesbemessungsgrundlage auf:
2008 2009
1890,00 Euro 1916,25 Euro
Die Beitragsentlastung oder der Bezug vom Existenzgründungszuschuss bei Selbstständigen beträgt:
2008 2009
1260,00 Euro 1277,50 Euro
Eine ausführliche Beitragsübersicht inkl. Zusatzinformationen finden Sie hier.