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Beitragssatz

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds gilt seit 1. Juli 2009 der allgemeine Beitragssatz von 14,9 %.

Allgemein 14,90% *
für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohn- oder
Gehaltsfortzahlung für mindestens 6 Wochen haben
 
Ermäßigt 14,30%
für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld  
Pflegeversicherung 1,95 %
(gesetzlich festgelegt)  
Pflegeversicherung für kinderlose Mitglieder 2,20 %
(1,95 % + 0,25 %)  

* Der allgemeine Beitragssatz gilt auch für Rentner.

Zur Berechnung der individuellen Beitragshöhe wird bis zur gesetzlichen Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung das Bruttogehalt zugrunde gelegt (Bruttoeinkommen bei freiwillig Versicherten).

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt monatlich 3.750,00 EUR.

Für Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages – ausgenommen sind der Zusatzbeitrag und der Aufschlag von 0,25 % zur Pflegeversicherung für kinderlose Mitglieder.

Bei Selbstständigen beläuft sich die Mindesbemessungsgrundlage auf:
2009                        2010
1890,00 Euro           1916,25 Euro

Die Beitragsentlastung oder der Bezug vom Existenzgründungszuschuss bei Selbstständigen beträgt:
2009                        2010
1260,00 Euro           1277,50 Euro

Eine ausführliche Beitragsübersicht inkl. Zusatzinformationen finden Sie hier.

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