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Pflichtanwendung

Elektronisches Rezept (eRezept)
Die ärztliche Verordnung (Rezept) wird nach und nach vollständig auf elektronische Verfahren umgestellt. Bereits heute nutzen viele Ärztinnen und Ärzte ihren PC für die Erstellung von Rezepten.

Die Rezepte werden allerdings auf Papier ausgedruckt, unterschrieben und dem Patienten übergeben. Nach der Einlösung werden die Formulare durch die Apotheken für die Abrechnung erneut elektronisch erfasst. Dieser Bruch in der elektronischen Übertragungskette wird durch die Einführung des elektronischen Rezeptes aufgehoben.

Lesen Sie dazu auch die Informationen zum Thema Elektronisches Rezept des Bundesministeriums für Gesundheit.

Freiwillige Anwendungen

Notfalldaten
Wichtig ist, dass ein Arzt auf die Daten zugreifen kann, die er braucht, um Sie im Notfall richtig behandeln zu können. Wichtig ist aber auch, dass nicht jeder diese Daten lesen kann, der Ihre Karte in die Finger bekommt. Deshalb darf nur der Notarzt bzw. das zugriffsberechtigte medizinische Personal im Krankenhaus oder beim Rettungsdienst Ihre elektronischen Notfalldaten einsehen. Da zum Beispiel bewusstlose Patienten nicht in der Lage sind, ihre Geheimzahl (PIN) einzugeben, ist in diesem Fall allerdings die Legitimation durch einen Heilberufeausweis (HBA) ausreichend.

Lesen Sie dazu auch die Informationen zum Thema Notfalldaten des Bundesministeriums für Gesundheit.

Elektronischer Arztbrief
Das sind zum Beispiel Berichte zwischen Hausarzt und Facharzt bzw. Krankenhaus.

Arzneimitteldokumentation
Ein wichtiger Bestandteil moderner Medizin ist die Arzneimitteltherapie. Medikamente können Ihnen Ihre Beschwerden nehmen, bei vielen chronischen Erkrankungen verlängern sie sogar Ihr Leben. Doch sie können Ihnen auch Probleme machen, gerade in Kombination mit anderen Medikamenten. Durch ungeeignete Medikation und unerwünschte Arzneimittelereignisse sterben immer noch mehr Menschen als zum Beispiel im Straßenverkehr.

Lesen Sie dazu auch die Informationen zum Thema Arzneimitteldokumentation und Arzneimitteltherapiesicherheit des Bundesministeriums für Gesundheit.

Elektronische Patientenakte (EPA)
Für Ihre medizinische Versorgung ist es entscheidend, dass die eine Hand weiß, was die andere tut. Doch das ist nicht immer der Fall. Untersuchungen werden wiederholt, weil Unterlagen nicht vorliegen. Wichtige Informationen gehen unter, weil der betreffende Arzt nicht erreichbar ist. Es kommt mitunter zu Verzögerungen oder gar zu Fehlbehandlungen aufgrund mangelnder Informationen.

Praktische Vorteile der EPA:

  • Ihre individuelle Krankengeschichte wird dokumentiert.
  • Alle Unterlagen sind da, wo sie gebraucht werden.
  • Sie reduzieren zeitaufwändige und kostspielige Doppeluntersuchungen (Röntgen usw.)
  • Zusammen mit Ihrem Arzt entscheiden Sie, welche Daten in Ihrer Patientenakte gespeichert werden und wer sie sehen darf.
  • Mit Ihrer Gesundheitskarte können Sie jederzeit kontrollieren, was Ihre Patientenakte enthält.
  • Ihre Ärzte können besser übergreifend zusammenarbeiten.

Lesen Sie dazu auch die Informationen zum Thema Elektronische Patientenakte (EPA) des Bundesministeriums für Gesundheit.

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