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Ihr Foto ist gefragt!

Zur Ausstellung der neuen elektronischen Gesundheitskarte benötigen die Krankenkassen von jedem Versicherten ein Foto, auf dem dieser zweifelsfrei erkennbar ist. Es weist ihn eindeutig und schnell als Karteninhaber aus und beugt bei Verlust der Karte einem Missbrauch durch unberechtigte Dritte vor.

Eine Gesundheitskarte ohne Foto erhalten lediglich Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres und Versicherte, denen die Erstellung des Fotos nicht möglich ist (z. B. Pflegebedürftigkeit). Ein Foto aus dem letzten Urlaub oder von der letzten Familienfeier reicht leider nicht aus. Damit Sie sicher sein können, dass Ihr Foto für die neue Karte problemlos eingesetzt werden kann, sollte es – analog zu Passbildern – folgende Anforderungen erfüllen:

Format Hochformat, ohne Rand und abgerundete Ecken (35 x 45 mm)
Gesichtshöhe entspricht ca. 70 bis 80 % des Fotos (32 bis 36 mm)
Gesicht zentral platziert
Farbe schwarz-weiß oder farbig
Qualität scharf, klar und kontrastreich
Fotoabzug frei von Knicken und Verunreinigungen
Ausleuchtung Gleichmäßig ohne Reflexionen, Schatten oder rote Augen
Hintergrund neutral, einfarbig und mit deutlichem Kontrast zu Gesicht und Haaren, es sind keine weiteren Personen oder Gegenstände zu sehen
Kopfposition frontal (nicht im Profil)
Gesichtsausdruck neutral; Blick in die Kamera
Augen geöffnet und vollständig sichtbar
Brillenträger Gläserrand oder Gestell dürfen die Augen nicht verdecken
Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (keine Reflexionen auf den Gläsern, keine getönten Gläser oder Sonnenbrillen)
Kopfbedeckung
Eine Kopfbedeckung ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausgenommen sind Angehörige von Religionsgemeinschaften und geistlichen Orden, die nach ihren Religionen gehalten sind, sich in der Öffentlichkeit nicht ohne Kopfbedeckung zu zeigen. In diesen Fällen ist folgendes zu beachten: Das Gesicht muss von Kinn bis Stirn erkennbar sein, es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.

Hier sehen Sie einige Beispiele, wie das Foto beschaffen sein muss.

Bekomme ich das Foto zurück?

Zur eindeutigen Identifikation wird Ihre neue Gesundheitskarte auf der Vorderseite Ihr Foto enthalten. Rechtliche Grundlage dafür ist § 291 SGB V. Für die Herstellung der Karte ist es darum erforderlich, dass die BKK vor Ort Ihr Foto in digitalisierter Form speichert. Ihre digitalisierten Bilddaten werden ausschließlich für die Produktion der elektronischen Gesundheitskarte genutzt und für die Dauer des Versicherungszeitraumes zzgl. 3 Monate archiviert. Eine Bildrückgabe nach der Verarbeitung ist leider nicht möglich.

Download Informationsbroschüre

Hier können Sie weitere Informationen zur eGK downloaden: BKK vor Ort Flyer Lichtbild eGK.pdf.

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