Zur Ausstellung der neuen elektronischen Gesundheitskarte benötigen die Krankenkassen von jedem Versicherten ein Foto, auf dem dieser zweifelsfrei erkennbar ist. Es weist ihn eindeutig und schnell als Karteninhaber aus und beugt bei Verlust der Karte einem Missbrauch durch unberechtigte Dritte vor.
Eine Gesundheitskarte ohne Foto erhalten lediglich Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres und Versicherte, denen die Erstellung des Fotos nicht möglich ist (z. B. Pflegebedürftigkeit). Ein Foto aus dem letzten Urlaub oder von der letzten Familienfeier reicht leider nicht aus. Damit Sie sicher sein können, dass Ihr Foto für die neue Karte problemlos eingesetzt werden kann, sollte es – analog zu Passbildern – folgende Anforderungen erfüllen:
| Format | Hochformat, ohne Rand und abgerundete Ecken (35 x 45 mm) Gesichtshöhe entspricht ca. 70 bis 80 % des Fotos (32 bis 36 mm) Gesicht zentral platziert |
| Farbe | schwarz-weiß oder farbig |
| Qualität | scharf, klar und kontrastreich Fotoabzug frei von Knicken und Verunreinigungen |
| Ausleuchtung | Gleichmäßig ohne Reflexionen, Schatten oder rote Augen |
| Hintergrund | neutral, einfarbig und mit deutlichem Kontrast zu Gesicht und Haaren, es sind keine weiteren Personen oder Gegenstände zu sehen |
| Kopfposition | frontal (nicht im Profil) |
| Gesichtsausdruck | neutral; Blick in die Kamera |
| Augen | geöffnet und vollständig sichtbar |
| Brillenträger | Gläserrand oder Gestell dürfen die Augen nicht verdecken Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (keine Reflexionen auf den Gläsern, keine getönten Gläser oder Sonnenbrillen) |
Kopfbedeckung![]() |
Eine Kopfbedeckung ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausgenommen sind Angehörige von Religionsgemeinschaften und geistlichen Orden, die nach ihren Religionen gehalten sind, sich in der Öffentlichkeit nicht ohne Kopfbedeckung zu zeigen. In diesen Fällen ist folgendes zu beachten: Das Gesicht muss von Kinn bis Stirn erkennbar sein, es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen. |

Zur eindeutigen Identifikation wird Ihre neue Gesundheitskarte auf der Vorderseite Ihr Foto enthalten. Rechtliche Grundlage dafür ist § 291 SGB V. Für die Herstellung der Karte ist es darum erforderlich, dass die BKK vor Ort Ihr Foto in digitalisierter Form speichert. Ihre digitalisierten Bilddaten werden ausschließlich für die Produktion der elektronischen Gesundheitskarte genutzt und für die Dauer des Versicherungszeitraumes zzgl. 3 Monate archiviert. Eine Bildrückgabe nach der Verarbeitung ist leider nicht möglich.
Hier können Sie weitere Informationen zur eGK downloaden: BKK vor Ort Flyer Lichtbild eGK.pdf.