
Mitglied in der BKK vor Ort – Teil einer starken Gemeinschaft
Als Mitglied in der BKK vor Ort befinden Sie sich in guter Gesellschaft. Egal was passiert, Sie dürfen vom Tag Ihrer Unterschrift darauf vertrauen, dass Sie in Gesundheitsfragen einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite haben. Mitversicherte Angehörige genießen ebenfalls vollen Versicherungsschutz, und das ganz ohne Risikozuschlag und zusätzlichen Beitrag.
Woanders versichert?
Wechseln Sie doch zu uns: Auch wenn Sie bereits bei einer anderen Krankenkasse versichert sind, können Sie jederzeit zu uns wechseln. Mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kann die alte Kassenmitgliedschaft gekündigt werden, wenn dort keine Bindungsfrist besteht.
Auch können Sie bei erneutem Eintritt der Versicherungspflicht nach einer Unterbrechung der Mitgliedschaft für mindestens 1 Kalendertag (z.B. durch eine Familienversicherung oder eine private Krankenversicherung) die Krankenkasse sofort wechseln. Voraussetzung ist auch hier, dass keine Bindungsfrist zur alten Krankenkasse besteht. An die neue Wahlentscheidung sind die Mitglieder dann 18 Monate gebunden. Ihr Sonderkündigungsrecht : Bei erstmaliger Erhebung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrages oder der Kürzung einer Prämienzahlung entfällt die 18-monatige Bindungsfrist.
Ach übrigens ...
Wenn Sie als Mitglied mit unserer Leistung zufrieden sind, sagen Sie es doch einfach weiter! Sie tun nicht nur jemandem damit etwas Gutes, es lohnt sich auch in finanzieller Hinsicht für Sie. Hier finden Sie weitere Informationen zu unserem "Mitglieder werben Mitglieder"-Programm.