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Erstbeschäftigung oder Jobwechsel

Erstbeschäftigung

Sie können sofort bei Beschäftigungsbeginn Mitglied bei uns werden. Sie müssen Ihrem neuen Arbeitgeber lediglich die Krankenkasse Ihrer Wahl nennen.

Arbeitgeberwechsel

Versicherte sind 18 Monate an ihre Krankenkasse gebunden. Ein Arbeitgeberwechsel innerhalb dieses Bindungszeitraumes berechtigt Sie nicht, eine neue Krankenkasse zu wählen.

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