Für Bosnien-Herzegowina, Jugoslawien (Montenegro, Serbien), die Türkei und Tunesien gilt immer noch der "Auslandskrankenschein" der BKK vor Ort. Mit diesen Ländern besteht ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen.
Sie können den Auslandskrankenschein in unserem für Mitglieder geschützten Bereich ausfüllen.