Ihr Zahnarzt hat nach eingehender Untersuchung festgestellt, dass bei Ihnen eine Versorgung mit Zahnersatz notwendig ist und für Sie einen entsprechenden Heil- und Kostenplan ( HKP ) erstellt.
Diesen Heil- und Kostenplan müssen Sie Ihrer BKK zur Prüfung und Genehmigung vorlegen. Ihre BKK errechnet auch die Höhe des von Ihnen zu tragenden Eigenanteils an den Gesamtkosten für Ihren Zahnersatz. Hier geht es zum OnlineCheck - Eigenanteil Zahnersatz.