Wenn Ihr Arzt Ihnen ein verordnungsfähiges Arzneimittel auf einem Kassenrezept verschreibt, übernehmen wir die Kosten in vollem Umfang – abzüglich Ihrer gesetzlichen Zuzahlungen. Bis zum 18. Lebensjahr sind Kinder und Jugendliche bei der BKK vor Ort von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit.
Für einige Arzneimittel sind Festbeträge vorgeschrieben. Verordnet Ihnen Ihr Arzt Medikamente, die preislich darüber liegen, zahlen Sie die Differenz zum Festbetrag. Fast immer gibt es aber Alternativen ohne Mehrkosten. Fragen Sie Ihren Arzt danach.
Mehr Informationen zu Arzneimitteln und Rabattverträgen erhalten Sie auf den Unterseiten.