Arzneimittel-News

Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen

Viele Patienten sind auch im Urlaub auf Arzneien angewiesen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Grundsätzlich dürfen solche Arzneien, falls von einem Arzt verschrieben, als persönlicher Reisebedarf mitgeführt werden.

Darauf weist die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hin. Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Schengen-Staaten sollte dazu eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung mitgeführt werden. Ein entsprechendes Formular kann unter www.bfarm.de heruntergeladen werden.

Mit 70 Service-Centern und Beratungsstellen im ganzen Bundesgebiet bieten wir ein flächendeckendes Netz. Ein Netz, das Sie immer auffängt. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie sich in Gesundheitsfragen entscheiden sollen – Ihre BKK vor Ort ist für Sie da.