Rabattverträge – Einsparungen, die den Versicherten zugute kommen
Seit 2003 können Krankenkassen mit einzelnen Arzneimittelherstellern Rabattverträge schließen. In diesen Verträgen vereinbart eine Krankenkasse mit einem pharmazeutischen Unternehmen für dessen Medikamente einen Preisnachlass. Es ist sehr widersprüchlich: bei drastisch steigendem allgemeinen Preisniveau für Medikamente überbieten sich die verschiedenen Hersteller bei den Preisnachlässen gegenseitig. Es ist dann Aufgabe der Krankenversicherung, mit geeigneten Anbietern die passenden Verträge zu schließen. Diese helfen, den Preisanstieg für Arzneimittel zu begrenzen und entlasten damit die Beitragszahler.
Welche Auswirkungen haben Rabattverträge für Versicherte?
Ihre Apotheke muss bevorzugt rabattierte Arzneimittel abgeben. Wichtig: Sie bekommen in jedem Fall den vom Arzt verschriebenen Wirkstoff, es wird lediglich der Hersteller ausgetauscht. Soweit Ihr Arzt ein bestimmtes Medikament (eines bestimmten Herstellers) aus medizinischen Gründen ohne die sonst vorgesehene Auswahl des Medikamentes durch den Apotheker verordnen möchte, wird er dies auf dem Rezept vermerken. Die Apotheke hat in der Regel immer die Auswahl zwischen bis zu vier rabattierten Präparaten. Sollte Ihre Apotheke ausnahmsweise kein rabattiertes Präparat vorrätig haben, wird Ihre Apotheke das benötigte Mittel schnell besorgen oder Ihnen ein anderes Präparat geben. Somit ist gewährleistet, dass Sie jederzeit mit dem richtigen Arzneimittel versorgt werden.
Gut zu wissen - höchste Qualität auch weiterhin gewährleistet
Alle Arzneimittelhersteller müssen die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Medikamente beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nachweisen, um eine Zulassung in Deutschland zu erhalten. Somit ist garantiert, dass alle Arzneimittel einen hohen Qualitätsstandard aufweisen.
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns unter unserer kostenlosen Arzneimittel-Rufnummer an: 0800 58 88 970