Als Privatpatient zum Arzt - eine Wahlentscheidung, die gut überlegt werden muss!

Welche Wahlmöglichkeiten haben Sie?

Seit 01. Januar 2004 können alle Versicherten der BKK vor Ort anstelle der Behandlung über die Versichertenkarte die Kostenerstattung wählen.

Sie haben die Wahl zwischen der Kostenerstattung für alle Leistungen der BKK vor Ort, oder nur für bestimmte Bereiche, z.B. für den zahnärztlichen Bereich.

An Ihre Wahl sind Sie, nach Eingang Ihrer schriftlichen Erklärung bei uns, für mindestens drei Monate gebunden. Danach ist eine Kündigung jederzeit für die Zukunft mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende möglich.

Wer darf Sie behandeln?

Sie haben weiterhin die freie Arztwahl. Allerdings nur unter den Ärzten, die vertraglich zugelassen sind.

Andere Ärzte dürfen Sie nur in begründeten Ausnahmefällen und nur nach unserer vorherigen Zustimmung aufsuchen.

Können Kosten entstehen?

Ja, die Wahl der Kostenerstattung ist mit finanziellen Risiken verbunden!

Wenn Sie die Kostenerstattung gewählt haben, werden Sie wie ein „Privatpatient“ behandelt. Das heißt, der Leistungserbringer (z.B. der Arzt) stellt Ihnen eine Rechnung aus, die Sie direkt an ihn bezahlen müssen.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt für Ärzte nach der Gebührenordnung (GOÄ), für Zahnärzte nach der GOZ. Das jeweilige Honorar ist u.a. vom Schwierigkeitsgrad und vom Zeitaufwand der Behandlung abhängig.

Bei der Privatbehandlung entstehen grundsätzlich höhere Kosten als bei der vertraglichen Behandlung über die Versichertenkarte.

Auch bei einer privaten Krankenhausbehandlung entstehen deutlich höhere Kosten und ggf. auch Zusatzkosten wie z.B. für Arzneimittel, Visiten oder Operationen. Die BKK vor Ort hat hierbei keine Einflussmöglichkeit auf die Berechnung durch den Arzt oder das Krankenhaus.

Gleiches gilt ebenfalls bei der privaten Behandlung durch andere Leistungserbringer wie z.B. Masseure.

Die tatsächlich anfallenden Kosten können also nur teilweise durch die BKK vor Ort erstattet werden. Es verbleibt oftmals ein nicht unerheblicher Restbetrag, der zu Ihren Lasten geht, wenn Sie nicht zusätzlich über eine Zusatzversicherung oder Beihilfeansprüche verfügen.

Müssen die Leistungen vorher beantragt werden?

Grundsätzlich ist eine vorherige Beantragung bei der BKK vor Ort nicht erforderlich.

Wie erhalte ich meine Erstattung von der BKK vor Ort?

Zur Kostenerstattung legen Sie uns bitte die bezahlten Originalrechnungen vor. Die Durchschriften sind für Sie oder zur Vorlage bei der Zusatzversicherung oder Beihilfestelle bestimmt.

Sind Ihnen für ärztlich oder zahnärztlich veranlasste Behandlungen z.B. Massagen Kosten entstanden, benötigen wir zusätzlich die entsprechende ärztliche Verordnung.

Welche Leistungen werden erstattet?

Es werden nur die Leistungen erstattet, die die BKK vor Ort auch bei einer Behandlung über die Versichertenkarte übernommen hätte, etwaige gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteilgungen werden in Abzug gebracht, rechtliche Höchstverordnungsmengen beispielsweise bei Krankengymnastik werden berücksichtigt. Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören, dürfen nicht erstattet werden.

Wie hoch ist die Erstattung der BKK vor Ort?

Die Erstattung, erfolgt in der Höhe, wie sie die BKK vor Ort bei einer Behandlung über die Versichertenkarte zu tragen hätte.

Hiervon abgezogen werden alle gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen, die Praxisgebühr und Arzneimittelrabatte.

Zusätzlich ziehen wir vom Erstattungsbetrag den Abschlag für Verwaltungskosten ab. Dieser Abschlag beträgt bei der BKK vor Ort 5 %, mindestens aber 2,50 Euro und höchstens 40 Euro. 

Reichen Sie mehrere Rechnungen gleichzeitig ein, wird jeweils nur einmal pro Leistungsempfänger der Abschlag erhoben.

Kostenerstattung ja oder nein, Sie treffen die Entscheidung

Als Versicherte der BKK vor Ort genießen Sie einen umfangreichen Versicherungsschutz. Und hierfür brauchen Sie nur ihre Versichertenkarte. Abgesehen von den gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen ist die ärztliche/zahnärztliche Versorgung kostenlos.

Wenn Sie sich für die Kostenerstattung als Alternative zum Sachleistungsprinzip entscheiden, beachten Sie bitte, dass Sie im Einzelfall nicht mit einer vollständigen Kostenübernahme durch die BKK vor Ort rechnen können. Oftmals verbleiben für Sie Eigenanteile in nicht unerheblicher Höhe.

Mit 70 Service-Centern und Beratungsstellen im ganzen Bundesgebiet bieten wir ein flächendeckendes Netz. Ein Netz, das Sie immer auffängt. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie sich in Gesundheitsfragen entscheiden sollen – Ihre BKK vor Ort ist für Sie da.