Sachleistung
Die Pflege wird (fast) ausschließlich durch einen professionellen Pflegedienst übernommen.
Geldleistungen
Die Pflege wird von freiwilligen Helfern aus dem Bekannten-/Familienkreis durchgeführt.
| Pflegestufe | Pflegesachleistung pro Monat | Pflegegeld pro Monat |
| Pflegestufe I | bis 450 Euro | 235 Euro |
| Pflegestufe II | bis 1100 Euro | 440 Euro |
| Pflegestufe III | bis 1.550 Euro | 700 Euro |
Hinweis
Pflegegeld wird an die pflegebedürftige und versicherte Person gezahlt.
Kombinationsleistung
Die Pflege wird teilweise von freiwilligen Helfern und professionellen Pflegefachkräften übernommen. Wenn Sie die Kombinationsleistung gewählt haben, rechnet zunächst der Pflegedienst entsprechend der genannten Grenzen (Sachleistungen) mit uns ab. Sollte der gesamte Anspruch nicht verbraucht werden, erhält der/die Pflegebedürftige prozentual anteiliges Pflegegeld von der BKK vor Ort ausgezahlt.
Pflegedienst
Sollte die Pflegeperson verhindert sein (z.B. durch Krankheit oder Urlaub), kann eine professionelle Ersatzkraft (Pflegedienst) oder auch eine private Ersatzpflegekraft (z. B. Nachbarin) mit der Durchführung der Pflegeleistung beauftragt werden. Die Pflegeversicherung zahlt hierfür bis zu 1.550 Euro pro Jahr.
Tages- bzw. Nacht- und Kurzzeitpflege
Diese Leistungen können bei Bedarf in Anspruch genommen werden.
Jährliche Unterstützung
Diese kann bei erheblichem Betreuungsaufwand zusätzlich beantragt werden.
Verbrauchsmittel: Verbrauchsmittel wie beispielsweise Bettschutzeinlagen werden mit bis zu 31 Euro pro Monat bezuschusst.
Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen
Hier werden Sie mit bis zu 2.557 Euro je Maßnahme unterstützt.
Manchmal ist eine vollstationäre Pflegebetreuung unumgänglich. In diesem Fall übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten bis zu einem monatlichen Höchstbetrag. Gerne berät Sie unser qualifiziertes Pflegeteam detailliert über die einzelnen Leistungen und Ihre Ansprüche.
| Pflegestufe | Höchstsatz pro Monat |
| Pflegestufe I | 1.023 Euro |
| Pflegestufe II | 1.279 Euro |
| Pflegestufe III | 1.550 Euro |
Personen mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung (z.B. bei Demenzerkrankungen), können eine Betreuungspauschale von 100 Euro oder 200 Euro pro Monat in Anspruch nehmen, wenn der Medizinsiche Dienst der Krankenversicherung eine "eingeschränkte Alltagskompetenz" feststellt.
Diese Leistung kann dann auch ohne Pflegestufe in Anspruch genommen werden.
Hier können Sie sich die Anträge auf Pflegeleistungen bequem herunterladen.
Antrag auf Pflegeleistungen
Antrag auf Kurzzeitpflege
Bitte füllen Sie das entsprechende Formular vollständig aus und schicken Sie dieses an:
BKK vor Ort
Zentraler Posteingang
45064 Essen
Sie können uns auch portofrei erreichen! Laden Sie sich die Aufdrucke für den kostenlosen Briefversand hier herunter.