Die Pflegestufen

Der Umfang oder die Höhe der meisten Leistungen der Pflegeversicherung richtet sich nach der individuellen Pflegestufe:

Pflegestufe 1 = erheblich pflegebedürftig.
Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 1,5 Stunden betragen. Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 45 Minuten täglich entfallen.

Pflegestufe 2 = schwer pflegebedürftig.
Der zeitliche Aufwand für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens drei Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen müssen.

Pflegestufe 3 = schwerst pflegebedürftig.
Der tägliche Pflegebedarf liegt bei 5 Stunden und darüber.
Der Pflegebedarf ist jederzeit gegeben und fällt Tag und Nacht an (Rund-um-die-Uhr). Er muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen müssen.

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