Beitragssatz

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds gilt seit 1. Juli 2009 der allgemeine Beitragssatz von 15,5 %.

Allgemein 15,50 %*
für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung für mindestens 6 Wochen haben  
Ermäßigt 14,90 %
für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld  
Pflegeversicherung 1,95 %
(gesetzlich festgelegt)  
Pflegeversicherung für kinderlose Mitglieder 2,20 %
(1,95 % + 0,25 %)  

* Der allgemeine Beitragssatz gilt auch für Rentner.

Zur Berechnung der individuellen Beitragshöhe wird bis zur gesetzlichen Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung das Bruttogehalt zugrunde gelegt (Bruttoeinkommen bei freiwillig Versicherten).

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt monatlich 3.825 EUR.

Für Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages – ausgenommen sind der Zusatzbeitrag und der Aufschlag von 0,25 % zur Pflegeversicherung für kinderlose Mitglieder.

Bei Selbstständigen beläuft sich die Mindestbemessungsgrundlage auf:

2011
1.916,25 Euro

2012
1.968,75 Euro

Die Beitragsentlastung oder der Bezug vom Existenzgründungszuschuss bei Selbstständigen beträgt:

2011
1.277,50 Euro

2012
1.312,50 Euro

Eine ausführliche Beitragsübersicht inkl. Zusatzinformationen finden Sie hier.

Als Mitglied in der BKK vor Ort befinden Sie sich in guter Gesellschaft. Egal was passiert, Sie dürfen vom Tag Ihrer Unterschrift darauf vertrauen, dass Sie in Gesundheitsfragen einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite haben. Mitversicherte Angehörige genießen ebenfalls vollen Versicherungsschutz, und das ganz ohne Risikozuschlag und zusätzlichen Beitrag. Und das Beste ist: Sie zahlen keinen Zusatzbeitrag in 2011 + 2012.