Erstbeschäftigung oder Jobwechsel

Erstbeschäftigung

Sie können sofort bei Beschäftigungsbeginn Mitglied bei uns werden. Sie müssen Ihrem neuen Arbeitgeber lediglich die Krankenkasse Ihrer Wahl nennen.

Arbeitgeberwechsel

Versicherte sind 18 Monate an ihre Krankenkasse gebunden. Ein Arbeitgeberwechsel innerhalb dieses Bindungszeitraumes berechtigt Sie nicht, eine neue Krankenkasse zu wählen.

Als Mitglied in der BKK vor Ort befinden Sie sich in guter Gesellschaft. Egal was passiert, Sie dürfen vom Tag Ihrer Unterschrift darauf vertrauen, dass Sie in Gesundheitsfragen einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite haben. Mitversicherte Angehörige genießen ebenfalls vollen Versicherungsschutz, und das ganz ohne Risikozuschlag und zusätzlichen Beitrag. Und das Beste ist: Sie zahlen keinen Zusatzbeitrag in 2011 + 2012.