Sicherheit für Sie und Ihre Lieben
Die Voraussetzungen für die Mitversicherung von Ehegatten und eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern sowie von Kindern:
- Wohnsitz befindet sich im Inland;
- Gesamteinkommen im Jahr liegt bei monatlich maximal 365 Euro;
- nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig;
- nicht anderweitig gesetzlich versichert;
- nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit;
- Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr;
- Kinder bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn sie keinen Arbeitsplatz haben;
- Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden;
- keine Altersbegrenzung gilt für Kinder, wenn sie wegen einer Behinderung außerstande sind, für ihren Unterhalt selbst zu sorgen.
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