Sicherheit für Sie und Ihre Lieben

Die Voraussetzungen für die Mitversicherung von Ehegatten und eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern sowie von Kindern:

  • Wohnsitz befindet sich im Inland;
  • Gesamteinkommen im Jahr liegt bei monatlich maximal 365 Euro;
  • nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig;
  • nicht anderweitig gesetzlich versichert;
  • nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit;
  • Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr;
  • Kinder bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn sie keinen Arbeitsplatz haben;
  • Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden;
  • keine Altersbegrenzung gilt für Kinder, wenn sie wegen einer Behinderung außerstande sind, für ihren Unterhalt selbst zu sorgen.

Als Mitglied in der BKK vor Ort befinden Sie sich in guter Gesellschaft. Egal was passiert, Sie dürfen vom Tag Ihrer Unterschrift darauf vertrauen, dass Sie in Gesundheitsfragen einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite haben. Mitversicherte Angehörige genießen ebenfalls vollen Versicherungsschutz, und das ganz ohne Risikozuschlag und zusätzlichen Beitrag. Und das Beste ist: Sie zahlen keinen Zusatzbeitrag in 2011 + 2012.