Kassenwechsel

Der Wechsel zur BKK vor Ort ist einfach.

Sie können sich sofort bei uns versichern, wenn Sie erstmalig eine Beschäftigung aufnehmen, eine Ausbildung beginnen oder Ihre Familienversicherung endet. In allen anderen Füllen gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende unter Berücksichtigung der 18-monatigen Bindungsfrist.

Nach dem Wechsel sind Sie 18 Monate an die neue Kasse gebunden, es sei denn der neue Krankenversicherer erhebt oder erhöht in dieser Zeit einen Zusatzbeitrag oder verringert die Prämienzahlung. Dann steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu und eine zweimonatige Kündigungsfrist ist einzuhalten.

Nach einer Kündigung muss die bisherige Kasse binnen 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Diese senden Sie zusammen mit der ausgefüllten Beitrittserklärung zur BKK vor Ort. Vom ersten Tag der Mitgliedschaft an haben Sie unseren vollen Versicherungsschutz.

Bei der BKK vor Ort ist die ganze Familie zu einem Beitrag versichert. Denn auch Ehegatten oder Lebenspartner sowie die Kinder sind – abhängig von Alters- und Einkommensgrenzen – beitragsfrei mitversichert. Füllen Sie also das Antragsformular gleich für Kinder und Partner mit aus!

Als Mitglied in der BKK vor Ort befinden Sie sich in guter Gesellschaft. Egal was passiert, Sie dürfen vom Tag Ihrer Unterschrift darauf vertrauen, dass Sie in Gesundheitsfragen einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite haben. Mitversicherte Angehörige genießen ebenfalls vollen Versicherungsschutz, und das ganz ohne Risikozuschlag und zusätzlichen Beitrag. Und das Beste ist: Sie zahlen keinen Zusatzbeitrag in 2011 + 2012.