Wann erhalte ich meine neue elektronische Gesundheitskarte (eGK)?
Alle Versicherten werden von ihrer Krankenkasse rechtzeitig über den Zeitpunkt der Ausgabe ihrer persönlichen elektronischen Gesundheitskarte informiert. Die Einführung der eGK ist von der technischen Ausstattung der Ärzte und Apotheken abhängig und erfolgt demnach schrittweise durch die Krankenkassen.
Können Versicherte auch die alte Karte behalten?
Nein, das ist leider nicht möglich. Die alten Karten werden am Ende des Einführungsprozesses ihre Gültigkeit verlieren. Allerdings wird es bis zum Ende des Einführungsprozesses eine "Übergangszeit" geben. In dieser Zeit wird jeder Versicherte eine Zeitlang beide Karten mit sich führen müssen. Ab wann Sie nur noch die elektronische Gesundheitskarte nutzen werden, teilen wir Ihnen dann rechtzeitig mit.
Bekomme ich das Foto zurück?
Zur eindeutigen Identifikation wird Ihre neue Gesundheitskarte auf der Vorderseite Ihr Foto enthalten. Rechtliche Grundlage dafür ist § 291a SGB V. Für die Herstellung der Karte ist es darum erforderlich, dass die BKK vor Ort Ihr Foto in digitalisierter Form speichert. Ihre digitalisierten Bilddaten werden ausschließlich für die Produktion der elektronischen Gesundheitskarte genutzt und für die Dauer des Versicherungszeitraumes zzgl. 3 Monate archiviert. Eine Bildrückgabe nach der Verarbeitung ist leider nicht möglich.
Bekomme ich die Kosten für den Fotografen zurück?
Der Gesetzgeber hat unter anderem für die Gesundheitskarte festgeschrieben, dass sie ein Foto des Versicherten enthalten muss. Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags sind wir, wie auch andere Behörden bei öffentlichen Dokumenten (Personalausweis, Führerschein etc.), auf Ihre Mitwirkung angewiesen.
Anders als zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises fallen bei der Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte keine gesonderten Gebühren an. Die BKK vor Ort übernimmt für Sie die Kosten der Kartenerstellung, die gesamte Logistik und auch den späteren Versand an Sie. Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung eines Fotos anfallen, muss jedoch der Versicherte selbst tragen.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen in dem für Sie zur Verfügung gestellten Fragen- und Antwortenkatalog.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, sich direkt auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit zu informieren. Dafür klicken Sie einfach auf www.die-gesundheitskarte.de.