Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV-Modernisierungsgesetz (GMG), wurden die Krankenkassen verpflichtet, die bisherige Krankenversichertenkarte zu einer elektronischen Gesundheitskarte zu erweitern. Der Paragraf 291a SGB V hält nicht nur die verpflichtende Einführung der Gesundheitskarte fest, sondern regelt auch deren Funktionsumfang.
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